Allgäuer Zweckverband übernimmt Vorreiterrolle in Sachen Mobilfunk –
einzigartig in Deutschland!
Die Mobilfunk-Versorgung entlang der Autobahn A7 war Anstoß um die 10 Ostallgäuer Gemeinden, die sich unter dem Deckmantel „Zweckverband Allgäuer Land“ seit 2005 zusammen geschlossen haben, an den Tisch zu rufen.
In Zusammenarbeit mit dem Fachinstitut für Elektromagnetische Verträglichkeit zur Umwelt in Köln (emf-Institut) wurde das Mobilfunkversorgungskonzept Zweckverband Allgäuer Land erstellt.
Die Zielsetzung dieses Konzepts ist die strahlungsminimierte Mobilfunkversorgung, das dem Wunsch ihrer Bürgerinnen und Bürger nach Vorsorge vor den Gesundheitsgefahren hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung nachkommt, gleichzeitig aber eine funktionierende Mobilfunkversorgung sicherstellt und auch den Erfordernissen der überörtlichen Netzplanung der Mobilfunkbetreiber Rechnung trägt
Dieses Konzept wurde mit großem Aufwand (auch finanziell) erstellt. Im wesentlichen konnte das beauftragte Institut (EMF-Insitut Köln, Dr. Nießen) folgende Ergebnisse für Füssen ermitteln:
Nun geht es darum, die Verlagerung der Sender zugunsten der Bevölkerung auch voran¬zutreiben. Dazu brauchen wir die Mitarbeit aller Bürger und Bürgerinnen, die dieses Konzept aktiv unterstützen.
Insofern richtet sich die Bitte an die Bevölkerung, vor einer möglichen Vertragsunterzeichnung mit einem Mobilfunkbetreiber Kontakt mit dem Rathaus aufzunehmen.
Das gleiche gilt für die Vermieter von Flächen an Mobilfunkbetreiber. Hier appellieren wir die bestehenden Verträge nicht zu verlängern sonder die Betreiber auf unser bestehendes Mobilfunkkonzept hinzuweisen.
Wir bedanken uns schon im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre Bereitschaft zur Unterstützung. Mit dem Strahlenminimierungskonzept wollen wir dem Risiko, das von ungünstig platzierten Sendemasten ausgeht, Rechnung tragen. Mittlerweile sind gesundheitliche Schädigungen (Beschädigung der DNA, Hirnschädigungen, Krebs etc.) nach wissenschaftlichen Studien nicht mehr auszuschließen.

Das Mobilfunkkonzept Zweckverband Allgäuer Land wurde am 24.06.2008 dem Stadtrat vorgestellt und einstimmig beschlossen.
Mobilfunkfunkversorgungsplanung unter dem Aspekt der Strahlungsminimierung für die Kommunen des Zweckverbands Allgäuer Land, EMF-Institut Dr. Niessen vom Dezember 2008:
Textteil (PDF 1.6 MB) Kartenteil (PDF 23 MB) Achtung sehr große Datei, der Kartenteil kann bei der Geschäftsstelle des Zweckverbands eingesehen werden.
Kinder und Handys
Mobilfunk-Turm Kinderzimmer (PDF 620 KB) und
Risiko Mobilfunk (PDF 510 KB)
MOBIL telefonieren - Risiken vermeiden (PDF 52 KB)
10 medizinische Handyregeln (PDF 415 KB)
Tipps des Bundesamtes für Strahlenschutz und Handynutzung (PDF 54 KB)
Schutz ohne Vorsorge durch die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung – oder schützende Vorsorge durch gemeindliche Bauleitplanung? (PDF 233 KB)
– Zugleich eine Anmerkung zu den Mobilfunkurteilen des Verwaltungsgerichtshofs München vom 2. August 2007 –
Betrachtungen – Konzepte – Lösungen
für Kommunalpolitiker – Verwaltungsangestellte – alle interessierten Bürger
Mittwoch, den 19. November 2008
um 20 Uhr in Nesselwang – Alpspitzhalle
Referenten:
Dr. Peter Nießen, EMF-Institut, Köln
Dr. Wolf Herkner, Rechtsanwalt, Wasserburg
Mobilfunkinitiative Allgäuer Land
Häufig beklagen die Kommunen ihr geringes Mitspracherecht, wenn es um die Standortfindung für Mobilfunksendeanlagen geht. Mittlerweile ermöglichen eine Reihe von Urteilen Kommunen neben der Berücksichtigung der Belange des Orts- und Landschaftsbildes endlich auch gesundheitliche Vorsorgeplanung zu betreiben. So können Standorte von Mobilfunksendeanlagen so ausgewählt werden, dass sensible Bereiche wie Kindergärten, Schulen und vor allem Wohngebiete geringer belastet werden, als dies nach den derzeit noch geltenden Grenzwerten der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung zulässig wäre.
In Verantwortung für seine Bürger hat das Allgäuer Land mit seinen 10 Kommunen das unabhängige EMF– Institut, Köln, beauftragt, ein Mobilfunkminimierungskonzept zu erstellen. In einem zweiten Schritt können baurechtliche Maßnahmen die Planung unterstützen.
Auf Ihr Kommen freuen wir uns!
Paul Iacob
Vorsitzender Zweckverband Allgäuer Land
Vortrag EMF-Institut, Dr. Peter Nießen
Vortrag Rechtsanwalt Dr. Wolf Herkner
Frau Carmen Settele
Rathaus, Zimmer A.104
Stadt Füssen
Referat für Stadtentwicklung und Stadtplanung
Lechhalde 3
87629 Füssen
Tel. 08362/903-180
Fax 08362/903-204
Kontaktformular
Dieses Rundschreiben (PDF 127) der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern vom 16.07.2001 gibt Hinweise zu den im Zusammenhang mit Mobilfunkanlagen auftretenden bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Fragestellungen.