Mobilfunkkonzept

Mobilfunk

Allgäuer Zweckverband übernimmt Vorreiterrolle in Sachen Mobilfunk –
einzigartig in Deutschland!

Die Mobilfunk-Versorgung entlang der Autobahn A7 war Anstoß um die 10 Ostallgäuer Gemeinden, die sich unter dem Deckmantel „Zweckverband Allgäuer Land“ seit 2005 zusammen geschlossen haben, an den Tisch zu rufen.

In Zusammenarbeit mit dem Fachinstitut für Elektromagnetische Verträglichkeit zur Umwelt in Köln (emf-Institut) wurde das Mobilfunkversorgungskonzept Zweckverband Allgäuer Land erstellt.
Die Zielsetzung dieses Konzepts ist die strahlungsminimierte Mobilfunkversorgung, das dem Wunsch ihrer Bürgerinnen und Bürger nach Vorsorge vor den Gesundheitsgefahren hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung nachkommt, gleichzeitig aber eine funktionierende Mobilfunkversorgung sicherstellt und auch den Erfordernissen der überörtlichen Netzplanung der Mobilfunkbetreiber Rechnung trägt

Dieses Konzept wurde mit großem Aufwand (auch finanziell) erstellt. Im wesentlichen konnte das beauftragte Institut (EMF-Insitut Köln, Dr. Nießen) folgende Ergebnisse für Füssen ermitteln:

  1. Füssen ist im Stadtkern außerordentlich hoch mit Mobilfunkstrahlung belastet.
  2. Eine Verlagerung der Sender auf vier Standorte am Stadtrand würde für eine enorme Senkung der Belastung sorgen.

Nun geht es darum, die Verlagerung der Sender zugunsten der Bevölkerung auch voran¬zutreiben. Dazu brauchen wir die Mitarbeit aller Bürger und Bürgerinnen, die dieses Konzept aktiv unterstützen.

Insofern richtet sich die Bitte an die Bevölkerung, vor einer möglichen Vertragsunterzeichnung mit einem Mobilfunkbetreiber Kontakt mit dem Rathaus aufzunehmen.

Das gleiche gilt für die Vermieter von Flächen an Mobilfunkbetreiber. Hier appellieren wir die bestehenden Verträge nicht zu verlängern sonder die Betreiber auf unser bestehendes Mobilfunkkonzept hinzuweisen.

Wir bedanken uns schon im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre Bereitschaft zur Unterstützung. Mit dem Strahlenminimierungskonzept wollen wir dem Risiko, das von ungünstig platzierten Sendemasten ausgeht, Rechnung tragen. Mittlerweile sind gesundheitliche Schädigungen (Beschädigung der DNA, Hirnschädigungen, Krebs etc.) nach wissenschaftlichen Studien nicht mehr auszuschließen.

 

Mobilfunkkonzept Zweckverband Allgäuer Land

Bild Standortvorschläge Ausschnitt

Das Mobilfunkkonzept Zweckverband Allgäuer Land wurde am 24.06.2008 dem Stadtrat vorgestellt und einstimmig beschlossen.

Mobilfunkfunkversorgungsplanung unter dem Aspekt der Strahlungsminimierung für die Kommunen des Zweckverbands Allgäuer Land, EMF-Institut Dr. Niessen vom Dezember 2008:
Textteil (PDF 1.6 MB)     Kartenteil (PDF 23 MB) Achtung sehr große Datei, der Kartenteil kann bei der Geschäftsstelle des Zweckverbands eingesehen werden.

 
 
 

Tips für Kommunale Vorsorge

Schutz ohne Vorsorge durch die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung – oder schützende Vorsorge durch gemeindliche Bauleitplanung? (PDF 233 KB)
– Zugleich eine Anmerkung zu den Mobilfunkurteilen des Verwaltungsgerichtshofs München vom 2. August 2007 –

 

Zum Nachlesen

 
Informationsveranstaltung „Mobilfunk-Vorsorge im Zweckverband Allgäuer Land“

Betrachtungen – Konzepte – Lösungen
für Kommunalpolitiker – Verwaltungsangestellte – alle interessierten Bürger

Mittwoch, den 19. November 2008
um 20 Uhr in Nesselwang – Alpspitzhalle

Referenten:
Dr. Peter Nießen, EMF-Institut, Köln
Dr. Wolf Herkner, Rechtsanwalt, Wasserburg
Mobilfunkinitiative Allgäuer Land

Häufig beklagen die Kommunen ihr geringes Mitspracherecht, wenn es um die Standortfindung für Mobilfunksendeanlagen geht. Mittlerweile ermöglichen eine Reihe von Urteilen Kommunen neben der Berücksichtigung der Belange des Orts- und Landschaftsbildes endlich auch gesundheitliche Vorsorgeplanung zu betreiben. So können Standorte von Mobilfunksendeanlagen so ausgewählt werden, dass sensible Bereiche wie Kindergärten, Schulen und vor allem Wohngebiete geringer belastet werden, als dies nach den derzeit noch geltenden Grenzwerten der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung zulässig wäre.

In Verantwortung für seine Bürger hat das Allgäuer Land mit seinen 10 Kommunen das unabhängige EMF– Institut, Köln, beauftragt, ein Mobilfunkminimierungskonzept zu erstellen. In einem zweiten Schritt können baurechtliche Maßnahmen die Planung unterstützen.

Auf Ihr Kommen freuen wir uns!
Paul Iacob
Vorsitzender Zweckverband Allgäuer Land

 

Vortrag Rechtsanwalt Dr. Wolf Herkner

Vortrag Dr. Herkner (PDF 1.7 MB) 

 

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Kontakt

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Rathaus, Zimmer A.104
Stadt Füssen
Referat für Stadtentwicklung und Stadtplanung
Lechhalde 3
87629 Füssen
Tel. 08362/903-180
Fax 08362/903-204
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Lageplan Zimmer im Rathaus, Klick zum Vergrößern
 
 

Baurechtliche Beurteilung von Mobilfunkanlagen

Dieses Rundschreiben (PDF 127) der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern vom 16.07.2001 gibt Hinweise zu den im Zusammenhang mit Mobilfunkanlagen auftretenden bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Fragestellungen.