Hopfen Nr. 13 Uferstraße

Hopfen am See Nr. 13 - Uferstraße

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Lageplan zum Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 09.06.2010 den Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 13 – Uferstraße aufzustellen. Ziel ist ein städtebauliches Konzept für die bauliche Entwicklung der Gebäude an der Uferstraße; dies umfasst insbesondere das zulässige Maß der baulichen Nutzung (Gebäudehöhen etc.). Gegenstand der Planung ist ein einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 des Baugesetzbuches. Der Geltungsbereich wurde gemäß dem nebenstehenden Lageplan festgelegt.

Die bereits vorliegenden Planungsunterlagen können im Rathaus der Stadt Füssen, Referat Stadtentwicklung und Stadtplanung, Zi. A.104 (Tel.: 08362/903150, Fax.: 08362/903204) eingesehen werden.

Amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses in der Allgäuer Zeitung vom 02.07.2010 (PDF 23 KB).
Amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses, Aushang im Bürgerbüro vom 05.07.2010 bis 02.08.2010 (PDF 99 KB).

 

Die beauftragten Planer führen seit Mitte Juli 2010 die örtliche Bestandsaufnahme durch. Die Höhen der Gebäude werden vermessen. Bei den meisten Fällen müssen die betroffenen Grundstücke nicht betreten werden. Nur bei einigen Grundstücken am Hang ist dies nötig, um genaue Daten zu erhalten. Hier werden die Planer mit den Grundstückseigentümern Kontakt aufnehmen.

Am 07.09.2010 billigte der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss das bisher erarbeitete Plangrundlagen.

Der Öffentlichkeit wurde die Gelegenheit zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gegeben. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) erfolgte im Rahmen eines Informationsgesprächs am 27.09.2010, 20.00 Uhr im Haus Hopfensee, Höhenstraße 14.
Amtliche Bekanntmachung (PDF 24 KB)

Es folgen nun Einzelgespräche mit Anliegern, die sich jetzt zu Einzelterminen melden. Nach weiterer Abstimmung der Planung mit dem Landratsamt Ostallgäu erstellen die Planer einen Vorentwurf mit Alternativen.

Der Stadtrat beschloss am 26.10.2010 den Erlass einer Veränderungssperre für den Gesamtgeltungsbereich des Bebauungsplans Hopfen am See Nr.13 - Uferstraße. Die Veränderungssperre wurde als Satzung beschlossen.

 

Veränderungssperre

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Lageplan zur Satzung

Amtliche Bekanntmachung der Veränderungssperre (PDF 26 KB), veröffentlicht in der Allgäuer Zeitung - Füssener Blatt vom Donnerstag, 02.12.2010 und Aushang im Bürgerbüro der Stadt Füssen.

Satzung Veränderungssperre (PDF 30 KB), rechtskräftig ab Freitag, 03.12.2010.

Lageplan zur Satzung (PDF 645 KB)

 

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Kontakt

Herr Armin Angeringer
Rathaus, Zimmer A.107
Stadt Füssen
Bauamt
Lechhalde 3
87629 Füssen
Tel. 08362/903-151
Fax 08362/903-204
Kontaktformular

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Hinweise

Die Unterlagen im Internet dienen der übersichtlichen und ergänzenden Information; sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sind keine Bestandteile eines Auslegungsverfahrens und erfüllen nicht die Funktion selbständiger amtlicher Bekanntmachungen. Die Unterlagen werden oft gekürzt oder verkleinert dargestellt, Sie können diese selbstverständlich bei der Stadt Füssen einsehen.